Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit diese Lieferbedingungen nichts anderes bestimmen, finden die „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr" Anwendung.

2. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vollständig befriedigt worden sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs befugt.

Zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung tritt der Käufer hiermit die aus einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware entstandenen oder zukünftig entstehenden Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ungeachtet der Abtretung soll der Käufer jederzeit widerruflich befugt sein, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, die eingezogenen Beträge bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen. Auf erste Anforderung ist der Wiederverkäufer jederzeit verpflichtet, uns über den Bestand an abgetretenen Forderungen, Namen und Anschriften der Schuldner, die Rechnungsnummern und die -dati sowie alle sonstigen zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben auf seine Kosten schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat auf erstes Anfordern entweder den Schuldner von der erfolgten Abtretung in Kenntnis zu setzen oder uns eine von ihm unterzeichnete Bestätigung zur Verfügung zu stellen, dass die Forderung gegen seinen Schuldner an uns abgetreten ist.

Die Gestattung der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sowie die Gestattung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt, ohne dass es einer Mitteilung unsererseits bedarf, wenn der Käufer in Vermögensverfall oder für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen mit dem Ausgleich einzelner Forderungen in Verzug gerät.

Wird unter Vorbehalt gelieferte Ware oder die an ihre Stelle uns abgetretene Forderung von Dritten beansprucht, insbesondere gepfändet, ist der Käufer verpflichtet, uns dieses sofort anzuzeigen und seinerseits unverzüglich alles zu unternehmen, um unsere Rechte zu sichern. Die Kosten einer etwa notwendigen Intervention unsererseits oder durch den Käufer gehen zu Lasten des Käufers.

Gerät der Käufer in Verzug, Vermögensverfall oder greifen Dritte auf die Ware oder die abgetretenen Forderungen zu, sind wir berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zur Sicherung an uns zu nehmen, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden wäre, und Forderungsabtretungen den Schuldnern anzuzeigen.

Für den Fall, dass der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und der abgetretenen Forderungen kumulativ 115 % unserer Forderungen gegen den Käufer überschreitet, sind wir verpflichtet, auf erste Anforderung des Käufers nach unserer Wahl Eigentumsvorbehaltsrechte und/oder abgetretene Forderungen in dem wertmäßigen Umfang freizugeben, wie unsere Rechte diese Grenze überschreiten.

3. Erfüllungsort für die Zahlung ist Hamburg, für die Lieferung jeweils der Ort, von dem aus die Ware versandt wurde. Die Lieferung erfolgt unversichert ab Erfüllungsort.

4. Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg.

5. Von diesen Lieferungsbedingungen und den „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr" abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns gegenbestätigt wurden.


6. Die widerspruchslose Entgegennahme von schriftlichen und/oder mündlichen Erklärungen des Käufers, die Abweichungen von diesen Lieferungsbedingungen und „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr" oder den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen zum Gegenstand haben, führt nicht zu einer wirksamen Änderung oder Ergänzung des Vertrages mit dem Käufer.